Der Vogelfang in der Geschichte

Der Vogelfang von Wildvögeln zur Nahrungsergänzung wird seit der Steinzeit betrieben, der Fang für die Singvögelhaltung ist seit dem Mittelalter überliefert. Sehr früh wurden archaische Vogelfallen wie Schlingen aus Tiersehnen und -haaren, Leimruten oder Steinkonstruktionen eingesetzt, unter denen die Vögel begraben wurden. In der Eisenzeit wurden aufwändigere Methoden entwickelt, beispielsweise Bogenfallen, die Kleinvögel mittels ausgefeilter Mechanik an ihren Beinen fingen, oder Fangkäfige, die wie Fischreusen funktionierten und Vögel lebend fingen. Netze wurden schon zur Zeit der Ägypter und Römer eingesetzt.
 
Singvögel wurden seit dem Mittelalter in Europa gegessen, auch in Deutschland. Lerchen galten dabei als Delikatesse. Die Region Leipzig war jahrhundertelang ein Hauptfanggebiet. Rezepte für Leipziger Lerchen fanden sich im 18. und 19. Jahrhundert in jedem bekannten Kochbuch. Allein im Jahr 1720 wurden an den Leipziger Stadttoren über 400.000 Lerchen verkauft. Im 19. Jahrhundert nahm die Tierschutz-Bewegung an Bedeutung und Einfluss zu. Schließlich verbot der sächsische König Albert I. 1876 offiziell die Lerchenjagd. Der Überlieferung zufolge entstand als Ersatz die Leipziger Lerche als ein Süßgebäck mit der Andeutung der Verschnürung gebratener Lerchen.
Bergfinkenjagd (Böhämmerjagd) Von alters her bis zum Verbot der nächtlichen Vogeljagd 1908 wurde in der Südpfalz des Nachts Jagd auf Bergfinken mit Hilfe von Blasrohren und Tonkugeln gemacht. Die Tiere saßen dicht nebeneinander auf den Zweigen der Kiefern und Fichten. Wurde ein Vogel vom Baum geschossen, so rückten die anderen Tiere wieder zusammen, um die Lücke zu schließen. Somit waren die Bergfinken leichte Beute. In der Südpfalz wird der Bergfink auch Böhämmer oder Behemmer genannt und diese Jagd deshalb Böhämmerjagd.
 
Neben dem wissenschaftlichen Fang werden auch heute noch illegal Vögel in Deutschland gefangen. Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) weist in einer Arbeit von 2001 auf die Verfolgung teilweise geschützter Vogelarten hin. Da die Verwendung von Vogelfallen in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen verboten ist, schien illegaler Vogelfang der Vergangenheit anzugehören. Die seit den 1970er Jahren ermittelten Fälle widerrechtlicher Nachstellung mit Fallen zeichnen ein anderes Bild: Trotz des bestehenden Anwendungsverbotes werden nach wie vor Vogelfallen produziert, verkauft und auch gesetzeswidrig zum Fang von geschützten Vogelarten wie z. B. Habicht, Mäusebussard, Seeadler, Wanderfalke, Rot- und Schwarzmilan eingesetzt. Gefangen werden diese Greifvögel vor allem von Haltern von Zier- und Nutzvögeln. So wird besonders intensiv der Habicht durch Tauben- und Geflügelhalter verfolgt. Der NABU vermutet durch die illegale Nachstellung beim Habicht regional erhebliche Bestandseinbrüche bis hin zum lokalen Verschwinden dieser Art. Das Fanggerät kann eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit von Menschen darstellen, speziell für spielende Kinder, die Fallen im Wald finden.
 
Der Schwerpunkt der bekannt gewordenen Fälle lag im Bundesland Brandenburg, wo das dortige Landesumweltamt (LUA) umfangreiche Ermittlungen in diesem Bereich durchführte. Auch Fälle aus anderen Bundesländern zeigen laut NABU, dass die illegale Verfolgung geschützter Vogelarten offensichtlich bundesweit an der Tagesordnung ist, insbesondere in Bezug auf Greifvögel. Vom Landgericht Münster wurden im März 2012 zwei Münsterländer Vogelhändler, die Nester bedrohter Vogelarten geplündert und deren Inhalt im Internet verkauft hatten, zu Haftstrafen von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt, zudem müssen sie die Verfahrenskosten in Höhe von 95.000 € tragen.
Tierschützer fordern ein generelles Verbot von Herstellung, Verkauf und Verwendung von Vogelfallen, nicht selektiven Fallen, Netzen und Leimen im Rahmen der Novellierung der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) und ein Besitzverbot für die Fallen. Abhilfe könnte ein eingeschränkter Verkauf jagdlich zugelassener Fallen nur an berechtigte Personen durch Vorlage einer Jagdberechtigung schaffen. [...]
 
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